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Omnibus: Vereinfachte Berichterstattung für Unternehmen

28. Mai 2025 Newsletter
Die EU-Kommission schlägt im Rahmen der Omnibus-Initiative weitere Vereinfachungen für kleine und mittlere Unternehmen vor. Am 26. Februar 2025 veröffentlichte die Europäische Kommission (EK) ihren Vorschlag für das sogenannte Omnibus-Gesetz. Es zielt darauf ab, die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung und Sorgfaltspflicht für Unternehmen, die derzeit in den Anwendungsbereich der Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) sowie der EU-Taxonomie (EUT) fallen, stark zu reduzieren.
Dafür soll künftig die Unternehmensgröße eine Rolle spielen - zwischen Mittelständlern und Großunternehmen wird eine weitere Kategorie eingeführt. Bisher war die Abstufung Kleinstunternehmen (0 bis 9 Beschäftigte), Kleinunternehmen (10 bis 49 Beschäftigte), Mittelständische Unternehmen (50 bis 249 Beschäftigte) und Mid-Cap-Unternehmen (250 bis 3.000 Beschäftigte). Damit waren selbst mittelgroße Unternehmen bisher von Berichtspflichten und anderem wie die Konzerne betroffen.

Small-Mid-Caps bis 750 Mitarbeiter

Mit einer neuen Kategorie von Unternehmen - den sogenannten Small-Mid-Caps bis 750 Mitarbeitern soll - will die Kommission diese Unternehmen entlasten, etwa durch spezifische Ausnahmen im Rahmen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) oder vereinfachten Vorschriften. Damit sollen "Ressourcen für Wachstum und Investitionen" freigesetzt werden.
Kleine und mittlere Unternehmen sind damit künftig Unternehmen mit weniger als 750 Beschäftigten und einem Umsatz von bis zu 150 Millionen Euro oder einer Bilanzsumme von bis zu 129 Millionen Euro. Fast 38 000 Unternehmen in der EU, die in diese Kategorie fallen, werden damit Zugang zu bestimmten KMU-Vorteilen oder vereinfachten Vorschriften erhalten. Damit könnten laut der Kommission Verwaltungskosten in Höhe von 400 Millionen jährlich gesenkt werden.

Erleichterung bei der Aufzeichnungspflicht in der DSGVO

Im Rahmen der Aufzeichnungspflicht in der DSGVO bedeutet das, dass Unternehmen mit weniger als 750 Beschäftigten nur dann Aufzeichnungen führen müssen, wenn die Verarbeitung personenbezogener Daten nach der DSGVO ein „hohes Risiko“ darstellt.
"Durch die Fokussierung der Aufzeichnungsanforderungen auf Aktivitäten mit hohem Risiko können Unternehmen ihre Ressourcen in Bereichen einsetzen, in denen der Datenschutz am kritischsten ist, und gleichzeitig hohe Datenschutzstandards aufrechterhalten", so die Kommission.

Weitere wichtige Maßnahmen sind

  • die Befreiung von rund 10 000 Unternehmen allein im Jahr 2026 von der Registrierung fluorierter Treibhausgase
  • vereinfachte Aufzeichnungspflichten in der Allgemeinen Datenschutzverordnung (GDPR)
  • Abschaffung von Konformitätserklärungen, Gebrauchsanweisungen und anderen Dokumenten in Papierform, um den digitalen Wandel zu beschleunigen
  • einfachere Möglichkeiten für den Nachweis, dass Produkte die EU-Anforderungen erfüllen, selbst wenn keine EU-weit anerkannten Normen verfügbar sind
  • eine reibungslosere Einführung der Sorgfaltspflichten für die Batterieindustrie.

Weitere Omnibus-Pakete geplant

Der neue Vorschlag ist das vierte so genannte Omnibus-Paket, mit dem die EU-Kommission unnötige Bürokratie abbauen und ein regulatorisches Umfeld für mehr Wachstum, hochwertige Arbeitsplätze und Investitionen schaffen will.
Omnibus I und II haben die Vorschriften für die Nachhaltigkeitsberichterstattung und die Sorgfaltspflicht sowie für EU-Investitionen gestrafft, Omnibus III konzentriert sich auf die Vereinfachung der gemeinsamen Agrarpolitik. Das nächste Omnibus-Paket, das vorläufig für Juni 2025 geplant ist, wird sich auf die Verteidigung konzentrieren; weiter geplant sind Erleichterungen für die chemische Industrie und ein Digitalpaket.