Lohndumping: Niedersachsen forciert Nachunternehmerhaftung

15. März 2019
Niedersachsen will in der heutigen Sitzung des Bundesrats eine Nachunternehmerhaftung für die Paketbranche anstoßen. Damit sollen Lohndumping und die prekären Arbeitsbedingungen verhindert werden.
Nach Angaben der niedersächsischen Staatskanzlei sei das Ziel der Nachunternehmenhaftung, das die Auftraggeber in der Paktbranche für die von ihnen eingesetzten Subunternehmen für die die Zahlung von Sozialbeiträgen in die Verantwortung genommen werden. Dafür gebe es ein Vorbild im Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft. Die dort geregelte Nachunternehmerhaftung soll zukünftig "auf die großen Besteller von Zulieferer-Dienstleistungen, wie beispielsweise Amazon", ausgedehnt werden.
Bereits im Dezember 2018 hatte Ministerpräsident Stephan Weil die schwierigen Arbeitsbedingungen in der Kep-Branche kritisiert: „Die großen Logistikunternehmen dürfen sich der Verantwortung für die Lohn- und Arbeitsbedingungen der bei Subunternehmen angestellten Kurierfahrer und Paketboten nicht entziehen. Eine vernünftig ausgestaltete Nachunternehmerhaftung und schärfere Kontrollen sollen Ausbeutung und das Umgehen von Steuer- und Sozialversicherungspflichten verhindern.“ Laut Weil gehe es auch darum, dass der Wettbewerb des Onlinehandels mit dem stationären Einzelhandel nicht länger durch Lohndumping und Tricksereien zu Lasten des Staates verzerrt werden soll.
Verdi begrüßt Bundesratsinitiative
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Verdi begrüßt die Bundesratsinitiative des Landes. "Es ist ein gutes Zeichen für die Beschäftigten, wenn Bund und Länder an einem Strang ziehen, um die Missstände in der Paketbranche einzudämmen", sagte die stellvertretende Verdi-Vorsitzende Andrea Kocsis. Mit dem Entschließungsantrag soll die Bundesregierung aufgefordert werden, die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Nachunternehmerhaftung in der Paketbranche zu schaffen. Bereits Anfang März hatte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil angekündigt, ein entsprechendes Gesetzesvorhaben auf den Weg zu bringen.
Nach eigenen Angaben fordert die Gewerkschaft die Politik seit längerem auf, eine Nachunternehmerhaftung für die Sozialversicherungsbeiträge in der Paketbranche einzuführen, wie sie bereits in der Bauwirtschaft und in der Fleischbranche existiert. Es könne nicht hingenommen werden, dass das starke Wachstum in der Paketbranche überwiegend über prekäre Arbeitsbedingungen stattfinde und tariflich und sozial geschützte Arbeitsplätze weiter unter Druck gerieten.