Bezahlbare Paketzustellung über EU-Grenzen hinweg

15. Dez. 2017
Die Preise für grenzüberschreitende Paketzustellungen in der Europäischen Union sollen künftig transparenter und bezahlbar sein. Auf eine entsprechende Verordnung zur Förderung des Internethandels haben sich die Verhandlungsführer der EU in Straßburg geeinigt. Verbraucher und kleine Unternehmen sollen nicht mehr durch hohe Preise davon abgehalten werden, in anderen Mitgliedstaaten Produkte einzukaufen oder anzubieten.
Die Verordnung legt keine Obergrenze für Zustelltarife fest, sondern die Verbraucher können bald Inlandspreise mit den Gebühren für grenzüberschreitende Zustellung ganz einfach vergleichen. Dadurch soll der Wettbewerbsdruck gefördert werden, betont die Kommission. Außerdem müssen die Paketzustelldienste die Preise für diejenigen Dienste offenlegen, die Einzelverbraucher und Kleinunternehmen häufig in Anspruch nehmen. Die Kommission will diese Preise im Internet veröffentlichen.
Genau wie es bei den Postdiensten bereits jetzt praktiziert wird, werden künftig auch die Preise für Paketzustellungen, die zum Universaldienst gehören, von den nationalen Regulierungsbehörden geprüft. Sie untersuchen, ob die Tarife für die grenzüberschreitenden Dienste im Vergleich zu den zugrunde liegenden Kosten unverhältnismäßig hoch sind. Im Einklang mit der Verbraucherschutzrichtlinie müssen Händler zudem klare Informationen über die Preise für grenzüberschreitende Paketzustelldienste und Rücksendungen sowie über die Verfahren für Kundenbeschwerden zur Verfügung stellen.
Untersuchungen hätten gezeigt, dass die von Universaldienstanbietern für grenzüberschreitende Leistungen verlangten öffentlichen Preise oft bis zu fünfmal höher seien als die entsprechenden Inlandstarife. Diese Unterschiede konnten nicht auf Arbeitskosten oder sonstige Kosten im Bestimmungsland zurückgeführt werden, erläutert die Kommission. „Die Sendungspreise, die aus relativ ähnlichen Absender-Mitgliedstaaten über vergleichbare Entfernungen transportiert werden, werden zuweilen ganz unterschiedlich angesetzt, ohne dass sich dies durch offensichtliche Kostenfaktoren erklären lässt.“
Die zwischen Europäischem Parlament, Rat und der Kommission erzielte vorläufige Einigung muss noch abschließend von Parlament und Rat genehmigt werden. Wenn die Verordnung Anfang nächsten Jahres offiziell in Kraft tritt, wird sie 2019 uneingeschränkt angewandt.