Jubilee Signet

Raser haften bei Unfall mit

28. Juli 2014
Wer die Autobahnrichtgeschwindigkeit von 130 Stundenkilometern deutlich überschreitet, haftet bei Unfällen auch dann mit, wenn der Unfallgegner einen schweren Fehler begangen hat.

Im vorliegenden Fall des Oberlandesgerichts Koblenz (AZ: 12 U 313/13) wechselte ein Autofahrer beim Auffahren auf die Autobahn grob verkehrswidrig unmittelbar von der Einfädelspur auf die Überholspur, um ein Fahrzeug zu überholen. Zu gleichen Zeit näherte sich nach Angaben des Deutschen Anwaltsvereins auf der Überholspur ein Wagen mit einer Geschwindigkeit von rund 200 Stundenkilometern und es kam zur Kollision. Obwohl auf dem befahrenen Teilabschnitt der Autobahn keine Geschwindigkeitsbegrenzung existierte, machte der Halter des überholenden Fahrzeugs Ansprüche wegen der Beschädigung seines Fahrzeugs geltend.

Die Oberlandesrichter entschieden, dass dem Kläger ein Ersatz von 40 Prozent des Schadens zustehe. Ihrer Ansicht nach habe die von der hohen Geschwindigkeit des anderen Fahrzeugs ausgehende Gefahr wesentlich zum Unfall beigetragen. Bei Einhaltung der Richtgeschwindigkeit von 130 Stundenkilometern hätte der Fahrer bereits durch eine mittelstarke Bremsung den Unfall vermeiden können und hafte daher zu 40 Prozent mit.