Recht: Blitzer-App ist unzulässig

04. Jan. 2016
Wer eine Blitzer-App auf seinem Smartphone installiert hat, um sich vor Geschwindigkeitskontrollen warnen zu lassen, risikiert ein Bußgeld. Ob die App tatsächlich funktioniert, sei nicht entscheidend. Die Nutzung der App verstößt gegen die Straßenverkehrsordnung. Auf dies Urteil des Oberlandesgerichts Celle (AZ: 2Ss (Owi) 313/15) weist der D.A.S Leistungsservice hin. Im vorliegenden Fall hatte ein Fahrer eine Blitzer-App auf seinem Smartphone benutzt. Während der Fahrt war sie aufgerufen und in Betrieb. Zudem bestand nach Angaben der D.A.S. eine GPS-Verbindung. Die Polizei stoppte ihn, als er ohne zu blinken die Fahrspur wechselte. Die Beamten erkannten die Blitzer-App auf seinem am Armaturenbrett befestigten Smartphone. Das Amtsgericht Winsen/Luhe verhängte gegen ihn ein Bußgeld von 75 Euro. Der Fahrer sah die Sache anders und zog vor das Oberlandesgericht. Er argumentierte, dass keiner wissen könne, ob die App tatsächlich funktionierte. Außerdem diene das Smartphone anderen Zwecken und sei daher nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht verboten. Das Oberlandesgericht schloss sich allerdings dem Urteil des Amtgerichts an. Auch das Smartphone sei im Sinne der STVO ein technisches Gerät zur Anzeige von Verkehrsüberwachunsgmaßnahmen, wenn eine Blitzer-App installiert und in Betrieb sei. Die Rechtslage entspreche einem Navi mit entsprechender Warnfunktion vor Blitzern. Es sei nicht entscheidend, ob die App tatsächlich funktioniert habe.