Recht: Kommune haftet bei fehlerhafter Ampelsteuerung

26. Mai 2014
Wer Grün hat darf fahren. Das stimmt nicht immer. Gibt die Ampel ein falsches Signal und es kommt zu einem Unfall, muss die Kommune haften. Auf kommunaler Ebene, so die Deutsche Anwaltauskunft des Deutschen Anwaltvereins (DAV), seien die Stadt- und Gemeindewerke für das Funktionieren der Ampeln zuständig. Kommt es also wegen sogenannten „feindlichen Grüns“ zu einem Unfall, sind sie in der Pflicht. Laut DAV muss allerdings der Geschädigte beweisen, dass auch tatsächlich eine Signalstörung vorlag. Dazu können demnach Zeugenaussagen reichen, solange diese tatsächlich den Ampelschaden und nicht nur den Knall an sich beobachten konnten.
„Die öffentliche Hand haftet in solchen Fällen nach den Grundsätzen des enteignungsgleichen Eingriffs“, sagt Swen Walentowski, Sprecher der Deutschen Anwaltauskunft. Die Kommunen seien also den Geschädigten keinen vollen Schadenersatz schuldig. Sie müssen laut DAV lediglich eine „angemessene Entschädigung“ leisten. Darunter fallen demnach Kosten wie der Selbstbehalt der Kfz-Versicherung und die Kosten, die durch die Rückstufung entstehen. Außerdem gehen vorgerichtliche Anwaltskosten auf Rechnung des Bunds. Dazu zähle jedoch nicht die Verteidigung in einem Bußgeldverfahren als Folge des Unfalls.