Recht: Land ist für Zustand der Straßen verantwortlich

11. Apr. 2016
In Deutschland sind die Bundesländer für den Zustand der Straßen zuständig. Sie müssen zum Beispiel für einen griffigen Fahrbahnbelag sorgen. Sollten Mängel bekannt sein, aber keine Maßnahmen dagegen ergriffen werden, verletzt das Land seine Verkehrssicherungspflicht. Passiert ein Unfall, haftet demnach das Land. So hat das Oberlandesgericht Hamm (AZ: 11 U 166/14) entschieden, auf das der Deutsche Anwaltverein hinweist.
Im vorliegenden Fall fuhr eine Frau mit ihrem Motorrad bei Regen auf einer Landstraße. Hinter einer Ortsdurchfahrt stürzte sie. Der Sachschaden betrug rund 2.100 Euro. Sie plädierte auf Schadenersatz beim Land mit der Begründung, die Fahrbahn sei nicht griffig genug gewesen.
Das Oberlandesgericht Hamm sprach der Frau einen Schadenersatz von 75 Prozent zu. Wegen der Betriebsgefahr, die von ihrem Fahrzeug ausgeht, müsse sie 25 Prozent selbst zahlen. Nach Auffassung des Gerichts hatte das Land seine Verkehrssicherungspflicht verletzt. Dem Land war seit 2010 bekannt, dass an der betreffenden Stelle der Straßenbelag nicht mehr griffig war. Es war auch kein Warnschild angebracht gewesen. Dies wäre nach Ansicht des Gerichts aber die Mindestmaßnahme gewesen. Dies lag nicht vor, demnach habe das Land die Verkehrssicherungspflicht verletzt.