Lkw-Kartell: Gericht weist Schadenersatzklage ab

07. Feb. 2020
Das Landgericht München I hat die Schadensersatzklage über rund 600 Millionen Euro zuzüglich Zinsen des Rechtsdienstleisters Financialright Claims gegen das europäische Lkw-Kartell abgewiesen. Das Landgericht hält die Abtretungen wegen Verstoßes gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) für nichtig.
Nach eigenen Angaben hatte Financialright aus Düsseldorf in der Sammelklage die Ansprüche von 3.200 Unternehmen zusammengeführt, darunter auch die der Mitglieder des Bundesverbands Güterverkehr und Logistik (BGL), des Deutschen Speditions- und Logistik Verbands (DSLV), des Bundesverbands Wirtschaft, Verkehr und Logistik (BWVL), des Bundesverbands Möbelspedition und Logistik (AMÖ) sowie zahlreicher weiterer Verbände.
Im Rahmen der Sammelklage haben die geschädigten Unternehmen ihre Rechtsansprüche an den Rechtsdienstleister abgetreten. Financialright hat die gebündelten Ansprüche dann in eigenem Namen vor Gericht sowie als Treuhänder für seine Kunden geltend gemacht.
Financialright will in Berufung gehen
„Die im Rahmen der Urteilsverkündung genannte Begründung des Landgerichts München I widerspricht der jüngsten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und letztlich auch der Rechtsprechung der Landgerichte Braunschweig und Frankfurt in Parallelverfahren gegen VW“, teilt Financialright mit und kündigt an, gegen die Entscheidung in Berufung zu gehen.
„Die Entscheidung widerspricht dem erst kürzlich ergangenen Urteil des Bundesgerichtshofs im sog. „WenigerMiete“-Verfahren. Dort hatte der Bundesgerichtshof gerade Legal Tech-Angebote von Inkasso-Unternehmen, wie sie Financialright anbietet, ausdrücklich gebilligt“, sagt Dr. Alex Petrasincu Partner von der Kanzlei Hausfeld, der die Verbände bei ihrer Klage vor Gericht unterstützt. „Wir sind sehr zuversichtlich, dass die Entscheidung keinen Bestand haben wird. Dies gilt insbesondere, da das Modell von Financialright viele kleine und mittlere Unternehmen überhaupt erst in die Lage versetzt, ihre Ansprüche gegen die Kartelltäter durchzusetzen.“