Recht: Und immer wieder grüßt der Mittelfinger

09. Feb. 2016
Wer im Straßenverkehr einem anderen Teilnehmer den Mittelfinger zeigt, muss mit einer Strafe rechnen. Kommt zum ausgestreckten Mittelfinger noch eine erzwungene Vollbremsung hinzu, begeht der Fahrer eine Nötigung. 1.000 Euro Geldbuße und ein Monat Fahrverbot können drohen. Auf ein entsprechendes Urteil des Münchner Amtsgerichts weist der Deutsche Anwaltverein (AZ: 922 Cs 433 Js 114354/15) hin. Im vorliegenden Fall fuhr ein Taxifahrer hinter einem Fahrzeug her. Der Taxifahrer überholte mit hohem Tempo und zeigte beim Überholvorgang dem Fahrer des anderen Autos den gestreckten Mittelfinger. Kurz darauf scherte der Taxifahrer so knapp vor dem Gegenspieler ein, dass dieser eine Vollbremsung einleiten musste. Das Amtsgericht verurteilte den Taxifahrer wegen Nötigung zu einer Geldbuße von 1.000 Euro und einem Monat Fahrverbot. Der Taxifahrer konnte laut DAV nicht glaubhaft machen, dass er auf der linken Spur zum Überholen ansetzte, als das Fahrzeug vor ihm auch nach links ausscherte. Das Gericht glaubte auch nicht, dass der Taxifahrer nur eine wegwerfende Handbewegung gemacht hatte.