Lkw-Fahrverbot zum 500. Reformationstag am 31. Oktober
Laut dem Bundesamt für Güterverkehr (BAG) wird am 31. Oktober der 500. Reformationstag mit einem bundesweiten arbeitsfreien Feiertag begangen. Das bedeutet, dass auch das Sonn- und Feiertagsfahrverbot gemäß § 30 Abs. 4 Straßenverkehrsordnung (StVO) einmalig an diesem Tag auf das gesamte Bundesgebiet ausgeweitet wird.
Das Fahrverbot betrifft grundsätzlich Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 Tonnen sowie Lastkraftwagen mit Anhänger (ohne Gewichtsbegrenzung). Es gilt in der Zeit von 0 bis 22 Uhr.