Regeln für intelligente Fahrtenschreiber überarbeitet

17. Jan. 2014
Das Europäische Parlament hat die überarbeiteten Regeln für eine neue Generation von digitalen Fahrtenschreibern angenommen.

Laut Parlament sollen diese intelligenten Fahrtenschreiber helfen, Betrug zu bekämpfen und die Verkehrssicherheit zu erhöhen. „Die überarbeiteten Vorschriften sind ein Kompromiss zwischen der Verkehrssicherheit und den Arbeitsbedingungen auf der einen und der Berücksichtigung des Privatlebens und der Daten der Fahrer auf der anderen Seite“, sagt die Berichterstatterin Silvia-Adriana Ticau (S&D, Rumänien). „Das Parlament unterstützt die Einführung der intelligenten Fahrtenschreiber, da sie die Durchsetzung der Vorschriften verbessern und den Verwaltungsaufwand für die Verkehrsunternehmen, die Fahrtenschreiber mittel- und langfristig nutzen, verringern.“ Laut Parlament sollen neue Fahrzeuge innerhalb von drei Jahren mit den neuen Fahrtenschreibern ausgestattet werden. 15 Jahre später müssen alle Lkw den intelligenten Fahrtenschreiber an Bord haben. Betreiber müssen gegebenenfalls nachrüsten.

Die neuen Fahrtenschreiber zeichnen Geschwindigkeiten, Entfernungen sowie Beginn und Ende der Fahrt automatisch auf. Außerdem lassen sich die Geräte drahtlos fernkontrollieren. So können Behörden laut Europäischem Parlament leichter Missbrauchsfälle oder Manipulation erkennen. Allerdings reichten die Fernkontrollen nicht aus, um dem Sünder Geldstrafen oder sonstige Sanktionen aufzuerlegen. Das neue System helfe aber dabei, auf der Straße gezielt schwarze Schafe zu kontrollieren.

Lkw mit weniger als 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht werden von der Regelung befreit, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Der Fahrer muss mit dem Fahrzeug Materialien, Ausrüstungen oder Maschinen transportieren, die er im Verlauf seiner Arbeit nutzt und maximal im Umkreis von 100 Kilometern um sein Unternehmen herum verwendet. Zudem darf das Führen des Fahrzeugs nicht die Haupttätigkeit des Fahrers sein.