Regierung will klimafreundliche Kraftstoffe fördern

03. Feb. 2021 Newsletter / Transport & Verkehr
Die Treibhausgase im Verkehr sollen deutlich heruntergehen. Deshalb hat die Bundesregierung jetzt einen Gesetzesentwurf zur Förderung klimafreundlicher Kraftstoffe vorgelegt, mit dem der Anteil erneuerbarer Energien in dem Sektor bis 2030 auf 28 Prozent erhöht werden soll.
Neue Ladesäulen
Der Hebel dabei ist die sogenannte Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote), die die Mineralölwirtschaft bis 2030 erfüllen muss. Sie soll von derzeit sechs auf 22 Prozent steigen. Mit dem Gesetz will die Bundesregierung die Vorgaben der europäischen Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II) umsetzen. Vorgesehen sind stärkere Anreize für grünen Wasserstoff, neue Ladesäulen und Biokraftstoffe, die aus Reststoffen statt aus Nahrungsmitteln gewonnen werden. Biokraftstoffe aus Palmöl sollen schrittweise auslaufen.
EU-Ziel verdoppeln
„Wir brauchen in Deutschland mehr moderne, saubere Technologien, um die Klimaziele im Verkehr zu erreichen“, sagte Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD). Was Erdöl ersetze, dürfe nicht zugleich Regenwälder zerstören. Die EU-Richtlinie für erneuerbare Energien im Verkehr sieht vor, dass sie bis 2030 einen Anteil von 14 Prozent erreichen. Die Bundesregierung strebt bis dahin einen Anteil von 28 Prozent an und will damit die EU-Vorgaben deutlich übertreffen. In Deutschland wird das europäische Erneuerbare-Energien-Ziel über die THG-Quote im Bundesimmissionsschutzgesetz erreicht.
Grüner Wasserstoff für Flugzeuge
Im Einzelnen bedeutet die Neuregelung, dass der direkte Einsatz von Strom in Elektroautos mit einer dreifachen Anrechnung innerhalb der Quote gefördert wird. Dadurch soll indirekt die Mineralölwirtschaft am Betrieb der bundesweiten Ladeinfrastruktur beteiligt werden. Grüner Wasserstoff soll vor allem dort eingesetzt werden, wo es keine klimafreundlichen und effizienteren Alternativen gibt, dazu gehört der Flugverkehr.
Nahrungsmittel-Quote bleibt konstant
Innerhalb der THG-Quote soll die Mindestquote für flüssige Kraftstoffe aus Ökostrom (Power-to-Liquid, PtL) bis 2030 schrittweise auf mindestens zwei Prozent steigen. Zusätzlich werden strombasierte Kraftstoffe im Straßenverkehr doppelt auf die THG-Quote angerechnet und damit stärker gefördert. Der Anteil von Biokraftstoffen aus Stroh oder Gülle soll innerhalb der Quote bis 2030 von derzeit null auf mindestens 1,75 Prozent steigen. Auch Kraftstoffe aus altem Speiseöl und tierischen Abfällen können angerechnet werden. Die aktuelle Obergrenze von 4,4 Prozent bei Biokraftstoffen aus Nahrungs- und Futtermitteln soll nicht mehr überschritten werden. Der Gesetzentwurf muss noch vom Bundestag beschlossen werden und den Bundesrat passieren.