Rückblick: Seit 40 Jahre besteht die Gurtpflicht
Seit mittlerweile 40 Jahren müssen sich Pkw-Fahrer anschnallen. Lkw-Fahrer werden seit 1992 aufgefordert, den Gurt anzulegen.
Wer im Pkw ohne fuhr, brauchte lange keine Angst vor Sanktionen zu haben. Erst viele Jahre später, am 1. August 1984, ahndeten Polizei und Behörden das Fahren ohne Gurt mit 40 Mark. Die Einbaupflicht bei Neuwagen besteht dagegen seit 1974, worauf unter anderem die Sachverständigenorganisation Dekra in ihrem aktuellen Sicherheitsreport 2015 hinweist. Der Fahrzeugbauer MAN hat bereits1974 auf Wunsch einen Gurt für Lkw im Angebot.
Wie wichtig der Gurt ist, darauf weist Dekra unter anderem zum 30. Geburtstag der Anschnallfplicht auf dem Rücksitz hin. Sie gilt seit 1984. Der Sicherheitsgurt sei nach wie vor Lebensretter Nummer ein. Andere wichtige Sicherheitssysteme wie Airbags können nur den Schutz bieten, für den sie konstruiert sind, wenn der Passagier angeschnallt ist. Der Gurt ist wesentliche Voraussetzung für die passive Sicherheit von Fahrzeuginsassen – bei Frontalkollisionen wie bei Seitenkollisionen und Fahrzeugüberschlägen. Seit Einführung der Gurtpflicht ist die Zahl der Unfalltoten erheblich gesunken. Nach Angaben des ADAC starben Anfang der 70er Jahre mehr als 20.000 Menschen im Straßenverkehr. Für das Jahr 2015 geht der ADAC in einer Prognose von 3.445 Verkehrstoten aus.
Anfänglicher Widerstand gegen die Gurtpflicht hat sich offenbar gelegt. Damit der Gurt auch bei Lkw-Fahrer ganz selbstverständlich angelegt wird, startet der Deutsche Verkehrssicherheitsrat 2002 Die Kampagne „Hat’s geklickt“ für Lkw-Fahrer. Im Gegensatz zu Pkw-Fahrer haben sich Fahrer der großen Gefährte etwas schwerer getan, den Gurt anzulegen. Eine damalige Umfrage hat ergeben, dass jeder dritte Lkw-Fahrer nie einen Gurt anlegt.
Und wer hat’s erfunden? Der schwedische Volvo-Ingenieur Nils Ivar Bolin meldet 1959 den Dreipunkt-Sicherheitsgurt zum Patent an.
Zur Info: Heute kostet es 30 Euro Bußgeld, sollte man nicht angeschnallt unterwegs sein. 60 Euro Bußgeld sind fällig, wenn ein Kind ohne Sicherung an Bord transportiert wird.
Foto: DVR