Russland-Embargo: Verband warnt vor Strafen

01. Aug. 2014
Seit 1. August greifen die von der Europäischen Union beschlossenen Wirtschaftssanktionen gegen Russland. Daher sollten sich nach Ansicht des Deutschen Speditions- und Logistikverbands (DSLV) Speditions- und Logistikunternehmen mit Geschäftskontakten nach Russland sehr genau über die neuen Embargomaßnahmen informieren. Die Sanktionen betreffen einer Mitteilung zufolge ein Waffenembargo, Maßnahmen im Bereich Kapitalmarkt sowie Verbote für die Ausfuhr von so genannten Dual-Use-Gütern und Ausrüstungsgegenständen für den Energiesektor. Darüber hinaus weist der DSLV darauf hin, dass momentan 20 Organisationen und 87 Personen auf „schwarzen Listen“ stehen. Der Verband rät Unternehmen, sich umgehend bei ihren Software-Anbietern zu erkundigen, ob derartige Embargolisten in ihre Compliance-Software eingepflegt und regelmäßig auf den neuesten Stand gebracht werden. Besondere Risiken bergen die güterbezogenen Sanktionen. Der Verband kritisiert in diesem Zusammenhand das „schwammig formulierte Exportverbot für Dual-Use-Güter“. Diese Waren könnten für militärische Zwecke bestimmt sein. „Gerade in diesem sehr weit gefassten und unklar formulierten Verbot sehe ich das größte Risiko für unsere Mitgliedsunternehmen“, sagt Jutta Knell, Geschäftsführerin und Außenwirtschaftsrechtsexpertin des DSLV.
Der Verband weist in diesem Zusammenhang auf mögliche Strafen bei Embargoverstößen hin. Fahrlässigkeit werde mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu 500.000 Euro geahndet. Vorsätzliche Zuwiderhandlung mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis fünf Jahren. Bei Verstößen gegen das Waffenembargo droht eine Freiheitsstrafe von einem bis zehn Jahren.