Schadenersatz bei Steinschlag: Gericht glaubt Kläger nicht

09. Juli 2015
Wer Schadenersatz geltend machen will, muss diesen Anspruch auch beweisen können. Im vorliegenden Fall fuhr ein Pkw-Fahrer laut Deutscher Anwaltverein (DAV) hinter einem mit Kies beladenen Lkw her. Dieser behauptete demnach, dass Steine und Splitter auf die Front und das Dach seines Pkw gefallen seien und sein Fahrzeug beschädigt hätten. Dafür verlangte er Schadenersatz in Höhe von knapp 7.000 Euro. Ein von ihm beauftragter Privatsachverständiger stellte am Pkw verschiedene ältere, aber auch frische Schäden fest. Vor dem Landgericht Coburg (Az: 22 O 306/13) hatte der Kläger jedoch keinen Erfolg. Das Gericht vernahm laut DAV mehrere Zeugen, auch den privaten Sachverständigen. Zudem habe man auch einen gerichtlichen Sachverständigen hinzugezogen. Dabei, so der DAV, stellte sich heraus, dass verschiedene der Beschädigungen nicht von Steinschlägen herrührten, sondern andere Ursachen hätten. Erschwerend komme hinzu, dass der Kläger seinen Pkw erst 14 Tage nach dem Vorfall bei seinem Sachverständigen vorgeführt hätte. Beide Sachverständige hatten aber demnach bestätigt, dass schon nach zwei Wochen das Alter eines Steinschlags kaum noch zu bestimmen sei. Der Autofahrer könne also nicht beweisen, dass die Schäden vom Kieslaster verursacht wurden. Deshalb weise man seine Klage ab.