Schlichtungsstelle entscheidet nun auch im Busverkehr

23. Okt. 2013
Die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (söp) soll künftig Streitigkeiten im Busverkehr schlichten. Laut Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) schlichtet die söp nicht nur im Personennahverkehr sondern ist auch die anerkannte Anlaufstelle im Fernbuslinienverkehr. Dies sei ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer unabhängigen verkehrsträgerübergreifenden Schlichtungsstelle.
Hat ein Fahrgast demnach bereits ohne Erfolg versucht, seine Ansprüche direkt beim Verkehrsunternehmen einzufordern, kann er sich an die söp wenden. Sie schlichtet laut BMVBS beispielsweise bei Annullierung oder Verspätung oder bei Gepäckstreitigkeiten. In einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren erarbeitet die söp dann einen Vorschlag, wie Betreiber und Kunde ihren Streit einvernehmlich beilegen können. Die Hilfe der söp ist laut Ministerium für den Fahrgast kostenfrei. Er trägt lediglich Kosten wie Porto oder gegebenenfalls Anwaltskosten. Die söp schlichtet überdies Streitigkeiten im Bahn-, Schiffs- und Flugverkehr, sofern die jeweiligen Unternehmen Mitglied im Trägerverein der söp sind.