Schweiz regelt unterirdischen Gütertransport

31. Jan. 2020
Der Schweizer Bundesrat hat ein Spezialgesetz für den unterirdischen Gütertransport mit dem System Cargo sous terrain (CST) auf den Weg gebracht.
Das Bundesgesetz über den unterirdischen Gütertransport (UGüTG) ist nach eigenen Angaben von CST ein weiterer Meilenstein für die Umsetzung des Logistiksystems, das kleinteilige Güter in unterirdischen Tunneln transportieren will.
„Es schafft klare Bedingungen für Bau und Betrieb der Anlagen und die nötige Rechtssicherheit für die Investoren. CST begrüsst insbesondere, dass das Gesetz den Weg für ein einheitliches Plangenehmigungsverfahren ebnet.“ Somit könne das kantonsübergreifende Projekt mit schweizweit einheitlichen Bedingungen geplant und entwickelt werden.
100 Millionen Schweizer Franken für erste Teilstrecke
Laut der Initiative kann jetzt das Schweizer Parlament die Beratungen über das Gesetz zum unterirdischen Gütertransport aufnehmen. Mit Inkraftsetzung des Gesetzes fließen dann die vertraglich zugesicherten 100 Millionen Schweizer Franken (rund 93 Millionen Euro) für die Baubewilligungsphase der ersten Teilstrecke
Die privat finanzierte Initiative will mit dem Transportsystem den Güterverkehr auf den Schweizer Straßen reduzieren. Dabei sollen Produktions- und Logistikstandorte über Tunnels mit städtischen Zentren verbunden werden, um kleinteilige Güter zu transportieren. Auch für die Entsorgung etwa von Abfall oder Recyclinggütern soll sich das System eignen. Oberirdisch will CST die transportierten Güter dann in umweltschonenden Fahrzeugen verteilen. Die erste Teilstrecke soll schon ab 2031 den Raum Härkingen-Niederbipp mit Zürich verbinden. Weitere Strecken sollen folgen.