Schweizer prüfen Kompensation für Rastatt-Debakel
Das Schweizer Bundesamt für Verkehr (BAV) prüft, ob der Staat den durch die Sperrung der Rheintalbahn gebeutelten Unternehmen unter die Arme greifen kann. „Das BAV wird prüfen, ob in diesem Jahr die nicht beanspruchten Verbilligungsbeiträge den Operateuren und den Eisenbahnverkehrsunternehmen als Kompensation für den zusätzlichen Aufwand erstattet werden können“, teilte BAV-Direktor Peter Füglistaler mit. Langfristige Unterstützungen seien jedoch ausgeschlossen. „Sie würden dazu beitragen, die ungenügende Qualität und die ungelösten Probleme mit Subventionen zu überdecken“, so Füglistaler in einer Stellungnahme zum Thema „Rastatt und die Lehren“.
Der BAV-Direktor spart nicht mit Kritik: „Das Krisenmanagement der Netzbetreiber und der Bahnen war nach dem Unterbruch in Rastatt ungenügend“, betont er. In der ersten Phase habe der Blickpunkt nur auf dem Personenverkehr gelegen, die Problemanalyse und die Festlegung der Maßnahmen zur Behebung der Streckensperre hätten viel zu lange gedauert.
Die Bahnen müssten die bekannten operativen Probleme auf höchster Managementebene lösen und die grenzüberschreitende Abstimmung sicher stellen. Dazu zählten eine Korridororganisation mit dem Willen zu grenzüberschreitenden Lösungen und echten Befugnissen, eine korridorweite Baustellenplanung und ein entsprechendes Monitoring, die Optimierung der betrieblichen Abläufe an der Grenze oder die überfällige Realisierung von ETCS im Grenzübergang der Schweiz zu Deutschland und zu Italien.
Füglistaler zufolge droht der Güterverkehr ins Hintertreffen zu geraten: „Die Verbesserungen im Güterverkehr lassen auf sich warten“, stellt er fest. Für den Personenverkehr solle es ab Dezember eine Verbindung Frankfurt–Schweiz–Milano geben, für 2020 sei ein superschneller Zug von Zürich nach Mailand angekündigt. „Fortschritte und greifbare Resultate in der operativen Zusammenarbeit im Güterverkehr wären wesentlich dringlicher als einzelne Hochgeschwindigkeitsverbindungen“, unterstrich der BAV-Direktor.