Schweiz: Kostenlose Strom-Flächen
Das große Photovoltaik-Potenzial entlang der Schweizer Nationalstraßen soll so schnell wie möglich erschlossen werden. Deshalb stellt das Bundesamt für Strassen (Astra) jetzt Flächen auf Lärmschutzwänden oder an Raststätten kostenlos zur Verfügung. Ein Bewerbungsverfahren für Interessenten ist bereits angelaufen und dauert bis zum 24. Februar 2023.
350 Lärmschutzwände und 100 Rastplätze
Im Zentrum stehen dabei rund 350 Lärmschutzwände und 100 Rastplätze, die zu 15 Losen zusammengefasst wurden. Nach der Bewerbung und Zuteilung eines Loses muss innerhalb eines festgelegten Zeitrahmens die Photovoltaikanlage auf der entsprechenden Fläche geplant und installiert werden. Ein ähnliches Verfahren wurde in der Schweiz bereits 2018 bei der Vergabe von Standorten für Schnellladestationen auf Rastplätzen durchgeführt.
Bundesbehörde bietet auch Rastplätze an
Die mögliche Kapazität zur Stromerzeugung auf Lärmschutzwänden wird auf 55 Gigawattstunden pro Jahr geschätzt. Die Bundesbehörde für die Schweizer Straßeninfrastruktur nutzt einen Teil der Möglichkeiten bereits für den eigenen Stromverbrauch, so in der Nähe von Tunneln und bei Werkhöfen, wo weiter ausgebaut wird. „Um das Potenzial noch besser nutzen zu können, werden die übrigen geeigneten Flächen wie beispielsweise Lärmschutzwände oder Rastplätze Dritten kostenlos zur Verfügung gestellt“, schreibt das Astra.
Kosten und Vermarktung durch Betreiber
Wer vom Schweizer Staat einen Zuschlag erhalten hat, ist dann für Planung, Finanzierung, Bau, Anschluss, Betrieb und Unterhalt der Photovoltaikanlagen selbst verantwortlich. Der hergestellte Strom muss auch eigenständig vermarktet werden. Entweder können vor Ort Verbraucher gefunden oder der Strom ins Netz eingespeist werden.
Gesetze angepasst - auch für Wind und Geothermie
Die Schweizer Regierung hatte im August die Nationalstrassenverordnung so angepasst, dass Flächen entlang von Nationalstraßen kostenlos für die Solarstromproduktion zur Verfügung gestellt werden können. Die Verordnungsänderung tritt am 1. Oktober 2022 in Kraft. Die neue Bestimmung gilt auch für andere Anlagen zur Gewinnung von erneuerbarer Energie wie zum Beispiel Windkraft- und Geothermieanlagen. Das aktuelle Bewerbungsverfahren beschränkt sich auf Photovoltaikanlagen. Weitere Informationen gibt es
hier.