Schweiz: Linke Spur für bestimmte Fahrzeuge verboten

26. Juni 2015
Die Schweiz will eine neue Verkehrsregel einführen. Ab Januar 2016 darf auf einer dreispurigen Schweizer Autobahn die linke Spur nur noch von Fahrzeugen benutzt werden, die mehr als 100 km/h schnell fahren dürfen.
Das hat der Schweizer Bundesrat beschlossen. Damit soll ein besserer Verkehrsfluss ermöglicht werden. In Zukunft dürfen also Reisebusse, Wohnmobile oder andere Fahrzeuge, die auf 100 km/h beschränkt sind, nicht mehr auf der linken Spur fahren. Eine Mindestgeschwindigkeit auf der linken Spur gibt es nicht.
Auf Schweizer Autobahnen darf man maximal 120 km/h fahren, Lkw und Pkw mit Anhänger dürfen bereits jetzt nur die rechte und mittlere Spur benutzen.
Die neue Bestimmung tritt zum 1. Januar 2016 zusammen mit anderen im Rahmen einer Modernisierung der Verkehrsregeln in Kraft. Die Schweiz begründet die Neuordnung damit, dass die bisherigen Bestimmungen aus den 1960er und 70er Jahren stammen und sich seither die Verkehrssituation massiv verändert hat. Bisher galt für das Überholen auf dreispurigen Autobahnen die Regel, dass die linke Spur nur für Fahrzeuge erlaubt ist, die über 80 km/h schnell fahren dürfen.