Schweiz: Ständerat stellt Weichen für unterirdischen Gütertransport

02. Juni 2021 Newsletter
Ohne Gegenstimme hat der Ständerat am 1. Juni 2021 das Bundesgesetz zum unterirdischen Gütertransport (UGüTG) verabschiedet. Das Bundesgesetz gibt Cargo sous terrain (CST) die gesetzliche Basis für die Umsetzung der Pläne zum unterirdischen Gütertransport in der Schweiz. Für die öffentliche Hand entstehen durch CST, wie von Beginn weg vorgesehen, keine finanziellen Lasten. Das Projekt ist privat finanziert, bereits seit Längerem verbindlich gesichert sind 100 Mio. Schweizer Franken für die Planung bis zur Baubewilligungsreife im Jahr 2025. 2026 erfolgt der Baubeginn für die erste Teilstrecke von Härkingen-Niederbipp nach Zürich, 2031 geht diese in Betrieb. CST stellt einen emissionsfreien und klimaneutralen Lieferverkehr sicher und soll als nachhaltiges Gesamtlogistiksystem ein wichtiger Teil des Schweizer Logistikalltags werden.