Seetransport: Workshop IMDG Code 2014 bei DEKRA Hamburg

02. Okt. 2013
Für am Seetransport Beteiligte drängt die Zeit: ab 1. Januar 2014 darf Gefahrgut im internationalen Seeverkehr nur noch gemäß IMDG Code 36. Amendment befördert werden.

Viele kleine Detailänderungen, vor allem der neu strukturierte Teil 7 "Vorschriften für die Beförderung" erfordert die Aufmerksamkeit aller Beteiligten und für mit der bisherigen Vorschrift bestens Vertraute mehr als nur ein wenig Umgewöhnung.

DEKRA Akademie führt am 14. und 15. November 2013 in Hamburg einen Praxis-Workshop zu diesem Thema durch: Fachleute informieren praxisnah über die zur Umsetzung der Vorschrift erforderlichen Maßnahmen. Experten erläutern den Stand der Vorschrift, stehen für Fragen und Anregungen aus der Praxis zur Verfügung.

Tipps und Tricks zur praktischen Umsetzung der Änderungen stehen dabei im Vordergrund. Das Arbeiten mit der Vorschrift insgesamt, vor allem mit dem Kapitel zu Stauen, Trennen und dem Packen von Güterbeförderungseinheiten wird anhand von Beispielen aus dem realen Leben erläutert und „geübt“. Dafür erhält jeder Teilnehmer ein eigenes Exemplar der Vorschrift - natürlich zum Verbleib!

Um einen Einblick in die Abfertigung von Seefracht zu bekommen, findet außerdem eine geführte Tour über sonst der allgemeinen Öffentlichkeit nicht zugängliche Containerterminals der Hafen- und Hansestadt Hamburg statt.

Weitere Details zum Ablauf entnehmen Sie unserem Flyer. Für Anmeldungen nutzen Sie bitte das vorbereitete Anmeldeformular. Die entsprechenden Links finden Sie im Anschluss an diesen Artikel.

Für Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Caroline Müller unter +49.40.5343 9315 oder per E-mail an caroline.mueller@dekra.com.