Urteil: Kein Schadenersatz nach Steinschlag
Beschädigt ein durch einen Lkw aufgewirbelter Stein die Windschutzscheibe eines nachfolgenden Autos, muss der Lkw-Fahrer nicht zwangsläufig Schadenersatz zahlen. Dies hat das Landgericht Nürnberg-Fürth in einem Urteil entschieden. Entscheidend ist, dass der Fahrer nicht gegen seine Sorgfaltspflicht verstoßen hat.
Im vorliegenden Fall hatte ein Lkw mit seinen Rädern einen auf der Autobahn liegenden Stein aufgewirbelt, der die Windschutzscheibe eines nachfolgenden Autos traf. Der Autofahrer klagte gegen den Fahrer beziehungsweise Halter und die Haftpflichtversicherung des Lkw auf Schadensersatz. Das LG Nürnberg-Fürth wies die Klage ab (Urteil vom 30. März 2017, Az.: 2 S 2191/16). Demnach habe der Kläger keinen Anspruch, da es sich dabei um ein unabwendbares Ereignis gehandelt habe.
Nach Ansicht des Gerichts treffe auch den Lkw-Fahrer keine Schuld, da er auf der Autobahn, auf der schnell gefahren werde, nicht mit einem Stein habe rechnen könne. Anders sei dies etwa in einem Baustellenbereich, wo Steine auf der Fahrbahn zu erwarten seien und Lkw ihre Geschwindigkeit entsprechend verringern müssten.