EU-Kommission hält an Stickoxid-Grenzwerten fest
Die EU-Kommission hält an dem bestehenden Stickoxid-Grenzwert von 40 Mikrogramm im Jahresmittel fest und weist damit deutsche Medienberichte zurück, wonach sie Deutschland erlaubt habe, ihn auf 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft zu erhöhen. „Das ist falsch“, heißt es in einer Mitteilung der Brüsseler Behörde. Der niedrigere Grenzwert sei EU-weit verbindlich: „Daran wird nicht gerüttelt.“
Wie die einzelnen Mitgliedstaaten diesen Grenzwert erreichten, sei die alleinige Entscheidung eines jeden Landes, wird betont. Deutschland habe die EU-Kommission am 12. November 2018 über den Kabinettsbeschluss zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes informiert. Demzufolge seien Fahrverbote in Regionen mit Stickstoffdioxid-Belastungen bis zu einem Wert von 50 Mikrogramm NO2 in der Regel nicht erforderlich, da der Grenzwert von 40 Mikrogramm durch andere Maßnahmen erreicht werden könne: „Fahrverbote werden dabei nicht vollständig ausgeschlossen – liegen aber in der alleinigen Entscheidungskompetenz der Mitgliedstaaten.