Stimmen zur Eurovignetten-Richtlinie

09. Dez. 2020 Newsletter / Recht & Steuern / Transport & Verkehr
Der DSLV und der BGL begrüßen den Kompromiss beim virtuellen EU-Verkehrsministertreffen in Sachen Reform der Eurovignetten-Richtlinie.
Nach Ansicht des Bundesverbands Spedition und Logistik (DSLV) wurde damit der Weg für eine Differenzierung der Lkw-Mautsätze nach CO2-Emissionen in allen EU-Mitgliedsstaaten geebnet.
„Die grundsätzliche Einigung auf eine entfernungsabhängige Lkw-Maut in Europa mit CO2-basierter Spreizung war überfällig. Schließlich hat die EU-Kommission dem Verkehrssektor mit ihrem Green Deal bereits sehr ambitionierte Emissionsminderungsziele auferlegt“, so Frank Huster, DSLV-Hauptgeschäftsführer. „Bei konsequenter Umsetzung durch die Mitgliedstaaten wird die neue Richtlinie ein entscheidendes Anreiz- und Lenkungsinstrument, damit die Logistikbranche noch gezielter in emissionsarme Lkw investiert. Herstellerindustrie und Energiewirtschaft müssen nun aber auch nachziehen, indem sie zügig neue Nutzfahrzeugtechnologien marktfähig machen und alternative Betankungsinfrastrukturen aufbauen.“
CO2-Maut und nationaler Emissionshandel
Nachdem jetzt von einer verbindlichen Zustimmung des Europäischen Rates am 18. Dezember 2020 auszugehen ist, muss die portugiesische Ratspräsidentschaft im ersten Halbjahr 2021 die Trilog-Verhandlung mit der Kommission und dem EU-Parlament einleiten. Aus Sicht deutscher Speditionen und Transportunternehmen wird entscheidend sein, wie die Bundesregierung ihre Zusage, Doppelbelastungen für den Straßengüterverkehr aus der zukünftigen CO2-Maut und dem zum 1. Januar 2021 bereits in Kraft tretenden nationalen Emissionshandel zu vermeiden, verwirklicht.
Der BGL sieht in der beschlossenen Position der EU-Verkehrsminister zur Änderung der Eurovignetten-Richtlinie eine Möglichkeit für den Straßengüterverkehr, seinen Beitrag zu mehr Klimaschutz zu leisten. Bedauerlicherweise gebe es gegenwärtig am Markt keine verfügbaren technologischen Alternativen für schwere Nutzfahrzeuge, so der BGL. Der weiterhin fehlende einheitliche klima- und umweltpolitische Ansatz in der EU für alle Verkehrsträger bleibt ein Mangel der EU-Verkehrspolitik. Ohne diesen einheitlichen Ansatz wird der Straßengüterverkehr weiterhin einseitig und willkürlich belastet und dient der Staatskasse als „Melkkuh".
Doppelbelastungen vermeiden
Die EU-Verkehrsminister eröffnen den Mitgliedsstaaten die Option, CO2-Emissionen als externe Kosten in die Maut einzupreisen. Diesen Ansatz begrüßt der BGL, denn er ist wettbewerbsneutraler als die von der Bundesregierung beschlossene Erhöhung der Tankstellenpreise infolge des nationalen Emissionshandels, der zum Jahreswechsel 2020/21 in Deutschland in Kraft tritt. Jetzt muss die Politik Wort halten und das mehrfach öffentlichkeitswirksam sowie in der Begründung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes abgegebene Versprechen einlösen, eine Doppelbelastung für deutsche Transportunternehmer zu vermeiden. Diese entsteht, wenn Emissionshandel und CO2-Maut gleichzeitig gelten. Allein der Emissionshandel führt zu einem Wettbewerbsnachteil von jährlich bis zu 2000 € pro Fahrzeug für deutsche Transportunternehmer.
BGL-Vorstandssprecher Prof. Dr. Dirk Engelhardt: „Wir sehen jetzt die Politik in der Pflicht, ein überzeugendes nationales Konzept vorzulegen, das eine Doppelbelastung ausschließt. Im Übrigen zeigt die Aussprache der Verkehrsminister, dass es den Klimaschutz nicht zum Nulltarif geben wird. Die zusätzlichen Lasten werden am Ende die Verbraucher tragen.“