Straßenverkehr: Delikte werden teurer

12. Okt. 2021 Newsletter / Transport & Verkehr
Der Bundesrat stimmt der vom BMVI nach langen Verhandlungen mit den Bundesländern vorgelegten Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung zu. Erstmals können damit Lkw-Fahrer, die beim Rechtsabbiegen innerorts schneller als mit Schrittgeschwindigkeit fahren, mit einem Bußgeld in Höhe von 70 Euro geahndet werden.
Neue Posten im Bußgeldkatalog
Ebenfalls neu in den Katalog aufgenommen, wurden folgende Delikte: Fahrer, die keine Rettungsgasse bilden, müssen ein Bußgeld zwischen 200 bis 300 Euro zahlen und ihren Führerschein für einen Monat abgeben. Exakt das gleiche Bußgeld (und der Entzug des Führerscheins) wird fällig, wenn die Rettungsgasse quasi für Freifahrten missbraucht wird. Auch wer unberechtigt an Ladestationen für E-Autos oder auf Flächen für Carsharing-Fahrzeuge parkt und dabei erwischt wird, zahlt ab sofort 55 Euro.
Höhere Bußgelder für verschiedene Delikte
In den Katalog aufgenommen wurden aber nicht nur neue Delikte. Für viele Delikte muss künftig tiefer in die Tasche gegriffen werden. Für das Verursachen von unnötigem Lärm und vermeidbarer Abgasbelastung fallen jetzt 100 Euro und nicht mehr 20 Euro an. Wer sein Fahrzeug im Halte- oder Parkverbot abstellt, zahlt jetzt 55 Euro (vorher 15 Euro). Parken auf Schwerbehinderten-Parkplätzen kostet 55 Euro (35 Euro), Parken in Feuerwehrzufahrten 100 statt 55 Euro.
Ebenfalls teuer werden Geschwindigkeitsüberschreitungen. Wer innerorts 16 bis 20 km/h zu schnell unterwegs ist, zahlt ab sofort 70 Euro – doppelt so viel bis bislang. Auch das unerlaubte Nutzen von Geh- und Radwegen sowie Seitenstreifen kostet nicht mehr 25, sondern 100 Euro.
Die Änderungen sind zwar deutlich, doch im europäischen Vergleich bleiben die Bußgelder moderat. Die Änderungen treten drei Wochen nach Verkündung des neuen Bußgeldrahmens in Kraft.