Streik: Deutsche Bahn scheitert mit Eilantrag

09. Jan. 2024 Newsletter / Transport & Verkehr
Die Deutsche Bahn (DB) setzt alle Hebel in Bewegung, um den angekündigten Lokführerstreik mit juristischen Mitteln abzuwenden. Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main hat jedoch den Antrag mehrerer Unternehmen des DB-Konzerns sowie von Transdev auf Untersagung der angekündigten Streikmaßnahmen der GDL in erster Instanz zurückgewiesen. Nun hat die DB Berufung beim Hessischen Landesarbeitsgericht eingereicht und will das Urteil per Eilantrag überprüfen lassen. Die Verhandlung beginnt um 17 Uhr.
„Diesem Streik fehlt die Legitimation und die Grundlage. Im Sinne unserer Kundinnen und Kunden tun wir deshalb alles, um ihn zu verhindern“, sagte Florian Weh, Hauptgeschäftsführer des DB-Arbeitgeberverbands AGV Move. Aus seiner Sicht ist dieser Streik keine Ultima Ratio, sondern eine Zumutung, die auf Sand gebaut sei. „Denn die GDL hat durch ihre Leiharbeiter-Genossenschaft ihre Tariffähigkeit verloren. Zudem hat die DB ein neues Angebot vorgelegt, in dem wir der GDL nicht nur insgesamt 11 Prozent anbieten, sondern ihr auch bei ihrer Kernforderung zur Arbeitszeit weit entgegenkommen“, sagt Weh.