Studie des Umweltbundesamts stellt Maßnahmen vor

06. Dez. 2019
Ein Positionspapier des Umweltbundesamts zeigt auf, welche Maßnahmen im Verkehrssektor notwendig sind, um die Klimaziele des Bundes zu erreichen. Vorgeschlagen wird etwa eine Erhöhung der Lkw-Maut und Oberleitungen für Lkw.
„Kein Grund zur Lücke – So erreicht Deutschland seine Klimaschutzziele im Verkehrssektor für das Jahr 2030“ ist die Studie des Umweltbundesamtes (UBA) überschrieben. Denn nach Ansicht des UBA bleibt eine Lücke zwischen dem Klimaschutzziel des Bundes, die Verkehrsemissionen auf 95 bis 98 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent (Mio.tCO2-Äq.) im Jahr 2030 zu senken, und den geschätzten Zahlen für 2018 in Höhe von 162 Mio.tCO2-Äq. „Eine aktualisierte Referenzentwicklung auf Basis des jüngsten Projektionsberichts zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen in Deutschland zeigt zwar, dass die Emissionen des Verkehrs im Jahr 2030 auf rund 154Mio.tCO2-Äq. sinken können“, schreibt das UBA, dies gelinge allerdings nur, wenn beschlossene Maßnahmen und Instrumente wie die Förderung der E-Mobilität oder die Ausweitung der Lkw-Maut auf Bundesstraßen tatsächlich wie erwartet greifen. Und trotzdem würde dann noch „rein rechnerisch“ eine Minderungslücke von mehr als 56Mio.tCO2-Äq.bleiben.
Instrumente jetzt anstoßen
Laut dem UBA können folgende drei Etappen helfen, diese Lücke zu schließen. „Sicher ist, dass alle Instrumente noch in dieser Legislaturperiode angestoßen werden müssen, damit sie eine Wirkung bis 2030 entfalten“. Es sei also Sache der Politik, wie schnell und wie weit der Weg beschritten werde. Bleibe die Minderungslücke im Verkehrssektor offen, müssten demnach andere Sektoren höhere Emissionsminderungen schultern – „was auf politische Widerstände stoßen würde“.
In folgenden drei Etappen müsste laut dem UBA vorgegangen werden:
1.  Europäische CO2-Flottenzielwerte:
Die von der EU für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge (LNF) vorläufig beschlossenen Zielwerte – Reduzierung bei Pkw um 15 Prozent und ab 2030 um 37,5 Prozent gegenüber 2021 – müssen umgesetzt werden. Zudem plane die EU erstmals CO2-Flottenzielwerte für schwere Nutzfahrzeuge (SNF) – die durchschnittlichen CO2-Emissionen in den Jahren 2025 bis 2029 sollen um 15 Prozent und ab 2030 um 30 Prozent niedriger sein als 2019. Werden die CO2-Flottenzielwerte sowohl für Pkw/Leichte Nutzfahrzeuge als auch für schwere Nutzfahrzeuge realisiert, so das UBA; können die Treibhausgasemissionen des Verkehrssektors im Jahr 2030 „insgesamt aber nur um rund 10Mio.tCO2-Äq. auf dann 144Mio.tCO2-Äq. reduziert werden“.
2. Ökonomische Instrumente:
Weitere Instrumente, die aber nur auf nationaler Ebene umsetzbar sind, sind laut UBA überwiegend ökonomische Instrumente. Diese könnten das Verkehrsaufkommen verringern sowie Anreize für klimafreundlichere Verkehrsmittel und CO2-emissionsärmere Fahrzeuge schaffen. Dazu gehören beispielsweise eine Erhöhung der Energiesteuern auf fossile Kraftstoffe, eine Erhöhung der Lkw-Maut, ein Bonus-Malus-System für den Neukauf von Fahrzeugen, die Abschaffung klimaschädlicher Subventionen wie Dieselsteuer- und Dienstwagenprivileg und Pendlerpauschale sowie Förderung und Ausbau des Schienengüterverkehrs. „Im Ergebnis ließen sich die Treibhausgasemissionen im Jahr 2030 um weitere rund 26,5 Millionen Tonnen auf 117,5Mio.tCO2-Äq. reduzieren“.
3. Weitere Aktivitäten:
Zusätzliche Instrumente, um sich langfristig auf den Weg zu einem treibhausgasneutralen Verkehr zu begeben, sind nach Ansicht der Behörde aus Dessau eine Elektroquote für neu zugelassene Pkw, weitere Erhöhungen von Lkw-Maut und Energiesteuern und die Förderung von Elektro-Lkw durch den Bau von Oberleitungen an Autobahnen. „Damit können weitere Emissionen von rund 19,5 Mio.tCO2-Äq. vermieden werden“.
Synthetische Kraftstoffe für Straßengüterverkehr
Das UBA blickt aber auch über 2030 hinaus, das Jahr markiere lediglich einen „Zwischenschritt hin zu einem treibhausgasneutralen Verkehr in der Mitte des Jahrhunderts“. Für Instrumente und Maßnahmen, die erst nach 2030 wirken, müssten aber bereits Vorbereitungen getroffen werden, darunter die Gestaltung einer Energiebesteuerung postfossiler Kraftstoffe, eine neue Raum- und Verkehrsplanung in den Städten und eine Versorgung mit synthetischen Kraftstoffen aus erneuerbaren Energien für Verkehrsmittel, die sich nicht direkt elektrifizieren lassen, wie es für Teile des Straßengüterverkehrs zutreffe.
„Für die gesellschaftliche und politische Akzeptanz aller Instrumente und damit ihrer Umsetzbarkeit ist von zentraler Bedeutung, dass Klimaschutzziele sozialverträglich erreicht werden und nachhaltige Mobilität für alle gesichert wird“, so die UBA-Studie. „Ambitionierte Klimaschutzinstrumente tragen außerdem zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland bei, da sie einen Anreiz für technische und soziale Innovationen liefern und dadurch die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands auf den stark wachsenden Märkten für klimafreundliche Produkte und Dienstleistungen erhöhen.“