Stuttgarter Fahrverbote mit vielen Ausnahmen

12. Juli 2018
In Stuttgart soll es ab 1. Januar 2019 ein Fahrverbot für Dieselfahrzeuge bis Abgasnorm Euro 4 geben, um die Luftbelastung mit Stickoxiden zu verringern. Euro-5-Fahrzeuge sollen nach dem Willen der baden-württembergischen Landesregierung zunächst weiterhin verschont bleiben, außerdem sind unbefristete Übergangsregelungen für Lieferverkehre zur Versorgung der Bevölkerung, Fahrten von Handwerkern oder bestimmte Baufahrzeuge vorgesehen. Weitere Ausnahmen soll es unter anderem auch für Busse, Taxen oder Carsharing-Fahrzeuge geben.
Um die Aussperrung von Euro-5-Autos zu vermeiden, will die Regierung weiterhin Zeit gewinnen und versuchen, die Luftbelastung mit diversen Zusatzmaßnahmen wie massiven Investitionen in den öffentlichen Nahverkehr und Elektromobilität herunterzudrücken. Außerdem will sich Baden-Württemberg nochmals mit Nachdruck beim Bund dafür einsetzen, dass mit Hardware nachgerüstete Euro-5-Fahrzeuge von den Verboten ausgenommen werden, solche mit einem Software-Update sollen eine Übergangsfrist von zwei Jahren bekommen.
Mit den Unternehmen in der Region Stuttgart will das Land unverzüglich ein betriebliches Mobilitätsmanagement vereinbaren, das Handwerk soll sich mit einer Selbstverpflichtung zur Erneuerung des Fuhrparks bekennen. „Das Land verpflichtet sich ebenfalls, seinen Fuhrpark weiter konsequent nach Emissionskriterien zu erneuern“, so die Regierung. Auch innovative Techniken wie eine intelligente Verkehrssteuerung oder Parkraumbewirtschaftung sollen helfen.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) stellt einen „offenen Rechtsbruch“ fest, zumal es bis zum 1. April 2019 weiterhin pauschale Ausnahmen für alle Stadtbewohner Stuttgarts geben und Fahrverbote für die besonders schmutzigen Euro-5-Diesel allenfalls 2019 im Rahmen einer Fortschreibung erörtert werden sollten, kritisiert der Verband und setzt jetzt auf die gerichtliche Durchsetzung der Zwangsvollstreckung.
Ein Zwangsgeld ist angesichts der vielen Ausnahmen nicht unwahrscheinlich. Das Bundesverwaltungsgericht hatte verhältnismäßige Fahrverbote im Februar grundsätzlich erlaubt, das Verwaltungsgericht Stuttgart hatte die Landesregierung aufgefordert, bis zum 15. Juli einen genauen Plan für eine wirksame Luftreinhaltung vorzulegen. Stuttgart ist nach Hamburg die zweite Stadt, die Fahrverbote verhängt, wobei hier die gesamte Innenstadt betroffen ist, während es in der Hansestadt nur einzelne Straßenabschnitte sind.