StVO-Novelle: Radarwarner verboten

04. Mai 2020
Mit Inkrafttreten der neuen Straßenverkehrs-Ordnung ist in Deutschland die Nutzung von Radarwarnern während der Fahrt verboten.
So dürfen sich Autofahrer in Deutschland lediglich vor der Fahrt mithilfe von Blitzer-Apps auf dem Smartphone oder der Funktion im Navigationssystem über fest installierte oder mobile Radarkameras informieren.
Bei einem Verstoß drohen laut Bußgeldkatalog für die Nutzung eines Radarwarners ein Bußgeld von 75 Euro sowie ein Punkt in Flensburg. Theoretisch dürfe die Polizei das Navi mit Warnfunktion sogar beschlagnahmen. Dies sei jedoch laut ADAC keine gängige Praxis.
Die Navi-Hersteller Tomtom und Garmin weisen bereits in ihren Support-Centern online darauf hin, dass die Nutzung der Radarwarner während der Fahrt verboten ist. Die Funktion ist daher bei den Geräten beider Hersteller im Auslieferungszustand deaktiviert. Die Benutzer können den Radarwarner jedoch auf eigene Verantwortung jederzeit einschalten.