Technische Abnahme förderfähiger Abbiegeassistenten
DEKRA Experten haben in der Niederlassung Regensburg zwei förderfähige Abbiegeassistenten technisch abgenommen. Die Abnahme stellt nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums (BMVI) den korrekten Einbau der Systeme sicher. Bei den beiden Systemen handelt es sich um Abbiegeassistenten der Firma Luis Technology und Wüllhorst Fahrzeugbau. Erst in der vergangenen Woche hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) für diese Systeme erteilt. Die beiden Speditionen Transportgesellschaft Doll und Edeka Südbayern haben ihre Fahrzeuge mit diesen Abbiege-Assis bereits nachrüsten lassen. Neben Luis Technology und Wüllhorst Fahrzeuge sind fünf weitere Hersteller beim KBA mit ihren Systemen vorstellig.
Die technische Abnahme sei nun ein entscheidender Schritt, die Ausstattung mit solchen Systemen weiter voranzutreiben und Unfälle zu vermeiden, so das BMVI. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) gab in Regensburg den Startschuss, damit die ersten Lkw mit förderfähigen Abbiegeassistenten auf den Straßen rollen können.
Die Aktion Abbiegeassistent hat Scheuer im Juli 2018 ins Leben gerufen. Mittlerweile haben sich laut BMVI 44 Sicherheitspartner wie Supermarktketten der Aktion angeschlossen.
Das BMVI stellte im Haushalt 2019 insgesamt fünf Millionen Euro bereit, um die freiwillige Ausrüstung von Lkw zu unterstützen. Innerhalb von nur vier Tagen wurden diese Mittel im Januar 2019 abgerufen. 587 Anträge für 3905 Einzelmaßnahmen sind im Ministerium eingegangen. „Ich setze mich dafür ein, dass dieses Förderprogramm in den jetzt anstehenden Haushaltsberatungen für 2020 ausgeweitet wird“, erklärte Scheuer gegenüber der Fachzeitung trans aktuell. „Und zwar in der Größenordnung eines einstelligen Millionenbetrags“, sagt Verkehrsminister Scheuer.
Wie der Minister gegenüber trans aktuell weiter ausführte, haben sich die EU-Gesetzgeber vorläufig auf neue Regeln für mehr Sicherheit im Straßenverkehr geeinigt. Dazu gehören verpflichtende Abbiegeassistenten für Lkw bei neuen Fahrzeugtypen ab 2022 sowie für alle neuen Lkw ab 2024.
Förderfähig ist ein System dann, wenn durch einen amtlich ankerkannten Sachverständigen oder einem benannten Technischen Dienst eine Einzelabnahme erfolgt oder eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) vorliegt. Nach dem Einbau der Abbiegesysteme in die Fahrzeuge ist eine Änderungsabnahme nach § 22 und § 20 der StVZO verpflichtend. Diese technische Abnahme dürfen Prüfingenieure einer Überwachungsorganisation wie beispielsweise DEKRA durchführen. „Die Änderungsabnahme dauert etwa 30 Minuten und kostet um die 74 Euro“, erklärt DEKRA Prüfingenieur Gerald Suft gegenüber der Fachzeitung trans aktuell.