Tempolimit: Keine höhere Strafe bei gut sichtbarem Verkehrsschild

04. Nov. 2013
Hohe Strafen drohen, wenn ein Fahrer ein Temposchild bewusst missachtet. Steht etwa am Ortseingang ein besonders gut sichtbares Verkehrsschild, ist das aber noch kein Beweis dafür, dass hier ein Schild ignoriert wurde. Das sieht zumindest das Oberlandesgerichts Dresden (AZ: 24 Ss 427/13) so, auf dessen Urteil der Deutschen Anwaltsvereins (DAV) hinweist. Im vorliegenden Fall fuhr ein Autofahrer in einer Tempo-30-Zone deutlich zu schnell. Das Amtsgericht verdonnerte ihn zunächst zu einer Geldbuße von 640 Euro.
Die Richter argumentierten, dass das Verkehrsschild gut sichtbar angebracht gewesen sei, außerdem kenne sich der Beschuldigte vor Ort gut aus. Die nächste Instanz hob die Entscheidung wieder auf: Selbst ein ortskundiger Fahrer müsse nicht jede Geschwindigkeitsbegrenzung kennen, auch ein gut sichtbares Schild könne übersehen werden. In diesem Fall sei aus der Art der Bebauung am Tatort außerdem nicht erkennbar gewesen, dass es sich um eine Tempo-30-Zone handelt.