TIR: Oberstes Gericht urteilt gegen russischen Zoll

17. Okt. 2013
Das oberste Arbitragegericht der russischen Föderation hat der Klage des ASMAP (Verband der internationalen Straßentransporteure) stattgegeben. Damit widerspricht das oberste russische Gericht den Forderungen der russischen Zollbehörde vom 4. Juli dieses Jahres. Die Zollbehörde hatte eigenmächtig die TIR-Bestimmungen verschärft. Laut der International Road Transport Union (IRU) ist das Urteil ab sofort in Kraft. Die IRU begrüßt diese Entscheidung. Damit dürfte demnach die Verwirrung enden, die einige Maßnahmen der Zollbehörde verursacht hatten.
Bereits in der vergangenen Woche hatte die TIR-Behörde der Vereinten Nationen (UN) die Vorstöße der russischen Zollbehörde scharf verurteilt. Demnach wiedersprächen die Maßnahmen internationalem Recht. Daher seien sie sofort zu beenden. „Diese Verletzung internationaler Gesetze muss sofort aufhören“, sagte IRU Generalsekretär Umberto de Pretto in Genf. Zumindest vorerst dürfte die UN also mit der Entscheidung der russischen Richter zufrieden sein.