Tirol: BGL warnt vor Antitransitpaket
Auch in Tirol ist die vom Land geplante Reform von Lkw-Fahrverboten umstritten. Es geht um Lkw der Schadstoffklasse IV und um weitere bahnaffine „Verbotsgüter“.
Das Land Tirol plant neue Euroklassenverbote für Lkw der Schadstoffklasse IV, Nachtfahrverbote für Lkw und Verschärfungen beim sektoralen Lkw- Fahrverbot. Eine Begutachtungsfrist für die Änderungen ist bereits abgelaufen, die Wirtschaftskammer hat nach Informationen der Tiroler Tageszeitung jedoch Einwände auf 14 Seiten formuliert und um eine Verlängerung der Frist gebeten.
Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) warnt in dieser Sache vor „erneuter Europarechtsverletzung durch das neu aufgelegte Antitransitpaket der Tiroler“. Es gehe um eine ab 1. Oktober 2019 geltende weitere Verschärfung der erst vor vier Jahren eingeführten und erst nach maßgeblichen Änderungen von Brüssel genehmigte Fahrverbot für „bahnaffine Güter“ auf der Inntalautobahn. Die beiden EU-Kommissarinnen für Verkehr, Violeta Bulc und Elzbieta Bienkowska, hätten eine europarechtliche Prüfung zugesagt.
Konkret soll der Katalog der sogenannten Verbotsgüter von derzeit acht auf 13 Gütergruppen erweitert werden, beispielsweise um Papier, Zement, Getreide und flüssige Mineralölerzeugnisse. Außerdem sollen künftig alle Euro VI-Lkw unter das Sektorale Fahrverbot fallen, gemäß BGL ausgerechnet die Lkw mit den derzeit modernsten und schadstoffärmsten Motoren. Letzteres stehe in eklatantem Widerspruch zur 2015 von der Europäischen Kommission postulierten Bedingung für das Sektorale Fahrverbot, Euro VI-Lkw dauerhaft auszunehmen.
„Dieses modifizierte Sektorale Fahrverbot führt zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Warenverkehrs zwischen EU-Mitgliedsstaaten und wirkt wie eine nach EU-Recht unzulässige mengenmäßige Beschränkung“, gibt der BGL zu Bedenken. Es treffe insbesondere den Transitverkehr, vornehmlich von Fernverkehrs-Lkw aus Deutschland und Italien.
Die Wirtschaftskammer Tirol geht mit dem Fahrverbotskatalog ebenfalls hart ins Gericht. Die Maßnahmen seien überschießend und mit den Trends der Schadstoffbelastungen nicht zu argumentieren.