Tirol kappt Anschluss für Lkw zu Tankstellen

17. Juli 2019
Ab August dürfen Lkw über zwölf Meter Länge samt Anhänger nicht mehr von der Autobahn abfahren, um über Landstraßen zu Tankstellen zu fahren. Das auf sechs Monate begrenzte Verbot gilt zunächst für Fritzens/Wattens von Montag bis Samstag, jeweils von 6 bis 10 Uhr, und für Innsbruck Süd von Montag bis Samstag, jeweils von 7 bis 18 Uhr. Einzige Ausnahme: Ziel- und Quellverkehr. Nach dem Pilotprojekt soll eine Evaluierung erfolgen.
„Die Fahrverbote sind weitere Schritte, um auf Tirols niederrangigem Straßennetz die Verkehrs- und Versorgungssicherheit zu gewährleisten als auch die massive Verkehrsbelastung für die anrainende Bevölkerung zu verringern“, sagt Tirols Landeshauptmann Günther Platter. Sowohl in Fritzens/Wattens als auch in Innsbruck-Süd sei es durch die hohe Anzahl an tankenden Lkw zu massiven Behinderungen und Rückstaubildungen gekommen – an ein Durchkommen war teilweise nicht mehr zu denken. „Die Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs sowie in weiterer Folge die Verkehrssicherheit waren massiv beeinträchtigt“, erklärt Platter. Seine Stellvertreterin, Verkehrsreferentin Ingrid Felipe, erläutert, dass „die Überfüllungen im Bereich des Tankstellenareals für die Tirolerinnen und Tiroler vor Ort auch eine starke Beeinträchtigung ihrer Lebensqualität darstellen“.
Landeshauptmann Platter sagt weiter: „Mit den nun verhängten, zeitlich beschränkten Fahrverboten sollen die Flüssigkeit des Verkehrs und die Verkehrssicherheit bestmöglich aufrecht erhalten werden.“ Die Abläufe und Auswirkungen der Fahrverbote würden genauestens beobachtet und evaluiert und allenfalls auf weitere Tankstellen-Standorte ausgeweitet.
Die Fahrverbote im Einzelnen
• L 223 Fritzener Straße: Sie verbindet die Ortsgebiete von Wattens und Fritzens. Ingrid Felipe erläutert weiter: „Sie ist eine unverzichtbare Anbindung an das nördlich gelegene Mittelgebirge sowie an die A 12 Inntalautobahn. Dementsprechend herrscht dort hohes Verkehrsaufkommen, das durch Rückstauungen von der Tankstelle stark behindert wird.“ Hier wird nördlich der Kreisverkehrsanlage Wattens in Fahrtrichtung Norden eine Zusatztafel auf das Fahrverbot hinweisen. Von dem Fahrverbot ausgenommen ist der Ziel- und Quellverkehr in den Gemeindegebieten von Baumkirchen, Fritzens, Kolsass, Kolsassberg, Volders, Wattens, Wattenberg und Weer.