Toll Collect hat unzulässig aufgerundet
Der Mautbetreiber hat unzulässig aufgerundet. Speditionen können beim BAG knapp sieben Millionen Euro an Maut zurückfordern.
Deutschland rundet auf, heißt eine Aktion, die sich gegen Kinderarmut einsetzt. Was an der Supermarktkasse möglich ist, ist in Zusammenhang mit der Lkw-Maut jedoch unzulässig. Darauf weist der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) hin. Der Mautbetreiber Toll Collect hatte die Gebühren im Zeitraum von 2009 bis Mitte 2013 demnach zu Lasten der Transportunternehmen aufgerundet – ohne, dass es hierfür eine Rechtsgrundlage gegeben habe.
Rund 10.000 Unternehmen können Maut zurückfordern
Rund 10.000 Unternehmen können sich nun laut BGL beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG) Rundungsdifferenzen von bis zu 6,9 Millionen Euro rückerstatten lassen. Das BAG ist demnach dabei, die betroffenen Unternehmen anzuschreiben. Entsprechende Musterklagen von BGL-Unternehmen haben dafür nun die Basis geschaffen. Von der Rückerstattung profitieren laut dem Verband nur die Unternehmen, die einen nicht verjährenden Antrag auf Mautrückzahlung gestellt haben. Pro 1.000 Euro an bezahlter Maut im Zeitraum von 1. Januar 2009 bis 26. Juli 2013 können die Betriebe demnach mit einer Rückerstattung von 31 Cent rechnen.