Transporter: Tachograf der zweiten Generation wird Pflicht

17. März 2026Newsletter
Mit den EU-Vorgaben aus dem Mobilitätspaket eins wird die Tachografenpflicht ausgeweitet. Fahrzeuge zwischen 2,5 und 3,5 Tonnen im grenzüberschreitenden Verkehr müssen bis zum 1. Juli 2026 mit einem intelligenten Tachografen der zweiten Generation ausgerüstet sein. Viele deutsche Unternehmen sind davon betroffen, haben die Umrüstung jedoch noch nicht gestartet.
Großer Teil der Fuhrparks unvorbereitet
Laut einer Umfrage des Tachografenspezialisten Kienzle haben 33,6 Prozent der Betriebe bislang keine Maßnahmen ergriffen. Ebenso viele planen keine Schulungen, und nur rund ein Drittel fühlt sich ausreichend informiert. Mehr als ein Drittel bewertet den eigenen Vorbereitungsstand als unzureichend.
Die Nachrüstung kostet mehrere tausend Euro pro Fahrzeug. 57,8 Prozent der Unternehmen sehen darin die größte Hürde. Weitere Herausforderungen sind unklare Vorschriften und technische Anforderungen. Zusätzlich entstehen Kosten für Schulungen und Anpassungen interner Abläufe.
Bußgelder und Sanktionen drohen
Bei Verstößen können je nach Land Bußgelder zwischen 1.500 und 4.500 Euro verhängt werden. In Deutschland liegt das Mindestbußgeld bei 1.500 Euro. Auch Fahrzeugstilllegungen sind möglich. Eine Übergangsfrist nach Ablauf der Frist ist nicht vorgesehen.
Ein Drittel der Unternehmen plant keine Schulungen, obwohl die neuen Vorgaben neben der Technik auch Prozesse und Dokumentation betreffen. Nur ein kleiner Teil bewertet den eigenen Stand als gut vorbereitet.
Kleine Unternehmen unter Druck
Insbesondere kleine und mittlere Betriebe stehen unter Druck. Viele verfügen über begrenzte Ressourcen und nur wenige Fahrzeuge, sodass bereits einzelne Verstöße spürbare Folgen haben können.
Die neuen Systeme ermöglichen eine genauere Datenerfassung und mehr Transparenz. Unternehmen, die frühzeitig umstellen, können ihre Abläufe langfristig effizienter gestalten.
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