Unfall: Autobahnmeisterei kann Verursacher in Haftung nehmen
03. Sept. 2015Newsletter Wenn eine Autobahnmeisterei nach einem Verkehrsunfall die Schäden beseitigt, kann sie diese dem Unfallverursacher ebenso wie die Personalkosten in Rechnung stellen.
Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Zweibrücken (AZ: 1U71/12) hervor. Außerdem hat das Gericht entschieden, dass keine Zuschläge auf die Lohnkosten erhoben werden dürfen. Es geht um einen Unfall mit einem Sattelschlepper, bei dem Öl ausgelaufen ist. Um dieses zu beseitigen, musste unter anderem eine Leitplanke entfernt und Erdreich ausgehoben werden. So sei der Autobahnmeisterei ein Schaden von 70.000 Euro entstanden. Außerdem stellte sie dem Unfallverursacher die Personalkosten in Rechnung, allerdings mit einem Aufschlag von 50 Prozent beim Stundenlohn. Laut Richter habe jeder das Anrecht auf Erstattung der Personalkosten, wenn ein Schaden mit eigenem Personal beseitigt wird. Allerdings seien außertarifliche Zuschläge unzulässig – zur Ermittlung des Stundenlohns gelte die Formel Gehalt durch Stundenzahl.