Unfall: Nicht immer ist die Polizei vonnöten

03. Juli 2017
Bei einem schweren Unfall mit Personenschaden muss die Polizei auf jeden Fall gerufen werden. Grundsätzlich ist man aber nicht verpflichtet bei einem Verkehrsunfall, die Ordnungshüter zu informieren. Darauf weist der Deutsche Anwaltverein hin. Wichtig ist, dass alle Beteiligten einverstanden sind, keine Beamten hinzuzuziehen. Wichtig ist aber zudem, dass man auch jeder Zeit – auch bei einem Bagatellschaden – die Polizei verständigen kann. Alle müssen dann warten, bis die Beamten vor Ort sind. Bezahlen muss man den Einsatz in keinem Fall. Übrigens: Die Polizei muss gerufen werden, wenn etwa ein Unfallbeteiligter – etwa bei einem Parkrempler – nicht anwesend ist. Der Unfallverursacher muss eine angemessene Zeit warten, dann die Polizei hinzuziehen, so der Deutsche Anwaltverein.