Unfall im Ausland: Darauf müssen Sie achten
Rund 30.000 Autofahrer werden jedes Jahr im Ausland in einen Verkehrsunfall verwickelt. Tendenz steigend. Um auf den Fall der Fälle vorbereitet zu sein, empfehlen die Sachverständigen von DEKRA schon zu Hause Vorsorge zu treffen. „Durch eine gute Vorbereitung können sich Autofahrer bei einem Auslandsunfall viel Ärger und Kosten ersparen“, sagt Andreas Schäuble, Unfallexperte bei DEKRA.
Bei Auslandsfahrten gehört die Grüne Karte nach wie vor ins Handschuhfach. Sie ist im EU-Ausland zwar nicht Pflicht, erleichtert aber die Unfallabwicklung. Hilfreich ist auch der Europäische Unfallbericht, am besten mit Ausfüllhilfe in mehreren Sprachen, erhältlich beim Kfz-Versicherer. Ein Schutzbrief für Panne, Unfall und Krankheit bietet zusätzliche Sicherheit.
Außerdem müssen Warndreieck, Verbandkasten und Warnwesten an Bord sein. In vielen Ländern besteht Warnwestenpflicht für den Fahrer, in Italien, Bulgarien und Slowakei für alle Insassen. Bei Verstößen drohen teils erhebliche Geldbußen. In Spanien sind zwei Warndreiecke Pflicht.
Wenn‘s passiert ist, sollten auf folgende Punkte achten:
• Sich nicht vom Unfallort entfernen und Warnweste anlegen, sobald Sie das Fahrzeug verlassen.
• Unfallstelle sichern. Warnblinker einschalten, Unfallstelle mit Warndreieck sichern, sich um Verletzte kümmern und Rettungsdienst rufen.
• Polizei verständigen. Unbedingt bei Fahrerflucht, bei schweren Unfallfolgen, Problemen mit Versicherungsdaten sowie Unfallbeteiligten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss. In Bulgarien, Kroatien, Polen, Slowakei, Tschechien und Ungarn auch bei Bagatellschäden. Hier zahlt die Versicherung nur dann, wenn die Polizei den Unfall aufgenommen hat. Scannen oder fotografieren Sie das Polizeiprotokoll mit Aktenzeichen und die Anschrift des zuständigen Gerichts.
• Beweise sichern. Nimmt die Polizei den Unfall nicht auf, sichern Sie selbst Beweise: die Fahrzeugpositionen auf der Fahrbahn mit Kreide anzeichnen und Übersichtsfotos aus verschiedenen Richtungen erstellen, auch von der geräumten Unfallstelle und von den Fahrzeugschäden.
• Daten austauschen. Kontaktdaten mit dem Unfallgegner und Zeugen austauschen: Kennzeichen, Name, Adresse, Versicherungsgesellschaft und -nummer notieren. Möglichst den Ausweis des Unfallgegners fotografieren.
• Europäischen Unfallbericht ausfüllen. Die Beteiligten können ihn in ihrer eigenen Sprache ausfüllen, das erleichtert die Verständigung.
• Kein Schuldeingeständnis. Wichtig: Unterschreiben Sie niemals ein Schuldeingeständnis oder Schriftstücke, deren Inhalt Sie nicht verstehen.
• Arzt aufsuchen. Gehen Sie selbst bei kleineren Verletzungen vor Ort zum Arzt Mit einem Attest lassen sich eventuelle Ansprüche auf Schmerzensgeld leichter durchsetzen.