Unfall: Wer verbotswidrig überholt, trägt einen Großteil der Schuld

22. Okt. 2013
Wer in einen Unfall verwickelt wird, weil er trotz Verbots oder unklarer Verkehrslage überholt, muss einen Großteil des Schadens selbst tragen. Im vorliegenden Fall hat ein Mokickfahrer eine Kolonne aus drei Fahrzeugen überholt. Dabei stieß er nach Angaben des Portals kostenlose-urteile.de mit dem vordersten Pkw zusammen, der gerade nach links in eine Grundstückszufahrt abbog. Der Mokickfahrer verklagte die Pkw-Fahrerin. (AZ: 9 U 191/12)
Das Oberlandesgericht Hamm hat demnach entschieden, dass die Linksabbiegerin aufgrund der besonderen Umstände keine Schuld trage. Bei ihrem Fahrzeug sei lediglich die allgemeine Betriebsgefahr zu berücksichtigen. Deshalb müsse der Kläger 75 Prozent seines Schadens selbst tragen. Er trage „erhebliche“ Schuld am Unfall, da er verbotswidrig bei einer für ihn unklaren Verkehrslage überholt habe.