Umfrage: Jeder Vierte begeht bei Bagatellschäden Fahrerflucht
Mehr als ein Viertel der Autohalter begeht bewusst oder auch unbewusst Fahrerflucht. Das geht aus einer Umfrage von Autoscout24 hervor. Demnach hinterlassen 23 Prozent der Befragten einfach einen Zettel am Scheibenwischer des geschädigten Fahrzeugs und fahren dann weiter. Bei Bagatellschäden wie einem abgefahrenen Spiegel fahren fünf Prozent der Autofahrer einfach weiter.
Immerhin verhalten sich der Umfrage zufolge insgesamt 68 Prozent (zwei Drittel) aller Autofahrer richtig. 44 Prozent verständigen die Polizei. 24 Prozent der Befragten warten bis der Halter des beschädigten Fahrzeugs wieder da ist.
Einer von Hundert Umfrageteilnehmern ruft erstmal seinen Anwalt an. Frauen (zwei Prozent) rufen gerne auch ihren Vater an. Jeder 100ste Fahrer versuche offenbar den Seitenspiegel des geschädigten Fahrzeugs kurzerhand selbst zu reparieren. 0,3 Prozent der Teilnehmer steckt laut Umfrage Geld hinter den Scheibenwischer.
Gut zu wissen: Wer nur einen Zettel hinhängt und sich dann vom Unfallort entfernt, begeht - genau wie ein Fahrer, der sich vom Unfallort entfernt – Fahrerflucht. Die Fahrerflucht wird im Strafgesetzbuch als unerlaubtes Entfernen vom Unfallort gemäß Paragraf 142 Absatz 1 Strafgesetzbuchgeahndet. Demnach droht bei Unfallflucht eine Geldstrafe oder auch eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren. Drei Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von maximal drei Monaten kommen hinzu.