Ungültiger ausländischer Führerschein: Hohe Kosten bei Unfall

02. Sept. 2015
Wer einen ausländischen Führerschein nicht auf einen deutschen umschreiben lässt, bleibt im Falle eines Unfalls auf den Kosten sitzen.
Das hat das Amtsgericht Bergheim (AZ: 27C168/14) entschieden. Eine Versicherung darf demnach den Haftpflichtschaden zurückverlangen. Im konkreten Fall ging es um eine Pkw-Fahrerin mit einer koreanischen Fahrerlaubnis. Sie war deswegen schon mehrfach wegen Fahrens ohne Führerschein aufgefallen. Nach einem von ihr verursachten Unfall mit einem Schaden in Höhe von 6.700 Euro forderte ihre Versicherung die Summe zurück.
Das Amtsgericht gab der Versicherung Recht. So sei der Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis dazu verpflichtet, sich Erkundigungen einzuholen und den Führerschein gegebenenfalls in einen deutschen umschreiben zu lassen. Es gehe nicht darum, ob der Unfall mit einer Umschreibung vermeidbar gewesen wäre, sondern dass während des Vorgangs unter anderem die Echtheit der Fahrerlaubnis überprüft werde.