Union: Kleine Anfrage zu DB Schenker-Verkauf

13. Feb. 2024 Newsletter
Die Unions-Fraktion hat zum Verkauf der zur Deutschen Bahn AG gehörenden Logistiksparte DB Schenker eine sogenannte Kleine Anfrage an die Bundesregierung gestellt.
Die Anfrage (Drucksache 20/10089), namentlich vom CDU-Parteivorsitzenden Friedrich Merz sowie dem Vorsitzenden der CSU-Landesgruppe und ehemaligen Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt, soll Licht in den Verkauf von DB Schenker bringen. Die Oppositionspartei erklärt, dass es selbst innerhalb der Ampel-Regierung Vorbehalte gegenüber dem Verkauf gebe – und will daher die Vor- und Nachteile aufgeschlüsselt bekommen.
Auswirkungen auf die Bilanz der DB sind unklar
Mit dem Verkauf von DB Schenker könne sich die Deutsche Bahn auf ihr Kerngeschäft Schiene fokussieren. Schenker wiederum erhalte die Möglichkeit, ohne die Einschränkungen der Bundeshaushaltsordnung zu expandieren. Für den DB-Konzern steht vor allem der Verkaufspreis im Fokus. Denn der soll „zur Reduzierung der Schulden des Unternehmens sowie für mögliche Investitionen in die Infrastruktur und die Digitalisierung verwendet werden“, heißt es in der Antwort der Bundesregierung. Und: „Der Verkauf müsste wirtschaftlich vorteilhaft gegenüber einem Verbleib der Schenker AG im Eigentum der DB AG sein.“ Denn auch das ist klar, nach dem Verkauf entfallen die positiven Erträge in der Bahn-Bilanz. Was das Ganze für längerfristige Folgen hat, ist allerdings unklar: „Die bilanziellen Auswirkungen können erst zum Abschluss des Verkaufsprozesses final beurteilt werden.“
Droht eine Zerschlagung von DB Schenker?
Sorgen bereitet der Unions-Fraktion zudem die weitere Zukunft von DB Schenker. Die Ampel sieht allerdings keine Gefahr hinsichtlich einer möglichen Zerschlagung des Logistikdienstleisters: „Es ist zu erwarten, dass ein neuer Eigentümer bereits aus wirtschaftlichem Interesse die Geschäfte grundsätzlich weiterführen wird“, heißt es in der Antwort. Sofern am Ende des Verkaufsprozesses ein ausländischer Investor den Zuschlag erhalten sollte, erfolge wie in anderen vergleichbaren Fällen eine Investitionsprüfung nach dem Außenwirtschaftsgesetz und der Außenwirtschaftsverordnung. „Die gesetzlich vorgesehene Investitionsprüfung schafft Rechtssicherheit für den Unternehmenserwerb und gewährleistet die Wahrung der Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland.“
Welches Kriterium für den Verkauf ausschlaggebend ist
Der Verkauf muss wirtschaftlich vorteilhaft gegenüber einem Verbleib von Schenker im Eigentum des DB-Konzerns sein. „Die als Bewertungsmaßstab anzuwendenden Kriterien müssen mit europäischem Beihilferecht in Einklang stehen. Es dürfen nur marktübliche Kriterien angewendet werden, die auch bei vergleichbaren Transaktionen von Privaten Anwendung finden. Als Kriterien sind insbesondere das wirtschaftlich höchste Angebot sowie die Transaktionssicherheit anzusetzen.“ Zudem, so heißt es weiter, dürfen auch diskriminierungsfrei andere Kriterien herangezogen werden, die auch bei vergleichbaren Transaktionen von Privatinvestoren Anwendung finden, wie beispielsweise die Erfüllung von Sozialstandards im Interesse der Beschäftigten.
Regierung: Versorgungssicherheit ist nicht gefährdet
Probleme bei der Versorgungssicherheit bestehen nach Einschätzung der Bundesregierung nicht. „Es gibt ausreichend Wettbewerber auch in Deutschland und Europa, unter anderem sind die drei größten Wettbewerber in Deutschland, Dänemark und der Schweiz angesiedelt, sodass ein Eigentümerwechsel bei der Schenker AG keine strukturellen kritischen Folgen für den deutschen und europäischen Logistikmarkt hätte.“ Ob DHL, DSV und Kühne + Nagel zu den Bietern gehören, bleibt nach wie vor ein Geheimnis. Und auch zum angestrebten Verkaufspreis gibt es weiterhin keine Informationen.