Deutschland verschleppt Unterwegskontrollen

26. Jan. 2018
Die EU-Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet, weil die Richtlinie zu technischen Unterwegskontrollen von Nutzfahrzeugen noch nicht in nationales Recht umgesetzt worden ist. Die Maßnahmen seien noch nicht erlassen, veröffentlicht und der Kommission mitgeteilt worden, bemängelt die Behörde.
Richtlinie 2014/47 enthält gemeinsame Vorschriften für technische Unterwegskontrollen von Lkw über 3,5 Tonnen, Bussen, schweren Anhängern und Zugmaschinen. Ziel der unerwarteten Kontrollen ist es, die Verkehrssicherheit zu verbessern, dabei soll besonderes Augenmerk auf die Bremsanlage, die Reifen, die Räder, das Fahrgestell, die Umweltbelastung und die Sicherung der Ladung gelegt werden.
In jedem Jahr sollen mindestens fünf Prozent der zugelassenen Fahrzeuge kontrolliert werden, bei Mängeln ist ist die Untersuchung für die Unternehmen mit einer Risikoeinstufung verbunden. Betriebe mit einer hohen Risikoeinstufung sollen strenger und häufiger kontrolliert werden. Werden bei einer gründlicheren Kontrolle Mängel festgestellt, so können die Mitgliedstaaten „die Zahlung einer angemessenen und verhältnismäßigen Gebühr“ vorschreiben, die mit den Kosten der Kontrolle in Zusammenhang stehen sollte.
Neben Deutschland haben auch Irland, die Slowakei und Tschechien die Veröffentlichungsfrist für die Richtlinie bis zum 20. Mai 2017 verstreichen lassen. Die neuen Regelungen sollen bereits ab 20. Mai 2018 angewandt werden. Auf der zweiten Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens haben die vier Staaten jetzt zwei Monate Zeit, sich zu erklären - andernfalls kann die Kommission den Gerichtshof der Europäischen Union anrufen