Urteil: Auto gestreift, Schaden geteilt

06. Sept. 2013
Baustellen auf Autobahnen sind meistens nicht gerade übersichtlich und dazu eng. Fahren zwei Fahrzeuge aneinander vorbei, kann es leicht zu Berührungen kommen. Ist dies der Fall, ist es schwierig, einem der beiden Fahrer die Schuld nachzuweisen. Das Oberlandesgericht Oldenburg hat entschieden, dass die Autofahrer den Schaden je zur Hälfte übernehmen müssen, falls eine Klärung nicht möglich ist (AZ: 6 U 64/12).
Im vorliegenden Fall hatte laut Deutscher Anwaltverein (DAV) ein Pkw-Fahrer einen Lkw mit Anhänger überholt. Beide befanden sich zu dem Zeitpunkt in einer Autobahnbaustelle. Während des Überholvorgangs streiften sich die Fahrzeuge. Der Pkw-Fahrer forderte Schadensersatz. Er behauptete, dieser habe vor dem Unfall die Markierung auf der Fahrbahn überfahren. Ein Sachverständiger konnte aber bei der Rekonstruktion des Unfalls keine alleinige Schuld des einen oder anderen feststellen. Darum liege die Haftung zu gleichen Teilen bei beiden Parteien.