Gerichtsurteil: Bußgeld für Lkw-Fahrer ist rechtens

13. Sept. 2017
Schlappe vor Gericht: Weil der Lkw-Fahrer ein „Anlieger frei“-Schild ignorierte, war das Bußgeld rechtens, urteilte das Oberlandesgericht Oldenburg (OLG, Urteil vom 11. September 2017, Az.: 2 Ss (Owi) 213/17)).
Im vorliegenden Fall hatte der Fahrer in Wildeshausen ein Schild missachtet, das den Durchgangsverkehr für Lkw über 3,5 Tonnen untersagte. Vor dem Amtsgericht klagte er gegen das deswegen verhängte Bußgeld in Höhe von 75 Euro mit der Begründung, dass er bei einem Anlieger Baustoffe ausliefern musste und deswegen im Recht gewesen sei, die Straße zu benutzen. Er wollte allerdings nicht mitteilen, wen er beliefert habe – eine solche Aussageverpflichtung verstoße gegen seine Privatsphäre und die des Kunden.
Das OLG gab allerdings dem Amtsgericht Recht. Entweder müsse der Kläger überprüfbare Angaben machen oder das Bußgeld akzeptieren.