Urteil: Mitschuld bei Kollision mit offener Autotür

10. März 2017
Stößt ein Fahrer an einem parkenden Fahrzeug an die geöffnete Fahrzeugtür, tragen beide Fahrzeugführer Mitschuld. Auf ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt (AZ: 16 U 167/15) macht die Deutsche Anwalthotline aufmerksam. Im vorliegenden Fall klagte eine Taxifahrerin auf Schadenersatz, nachdem sie mit der geöffneten Fahrertür eines Autos, das am rechten Straßenrand auf dem Parkstreifen parkte, zusammenstieß. Vor Gericht stritten die Parteien, ob die Türe bereits offen stand oder kurz vor dem Zusammenprall aufgestoßen wurde. Die Taxifahrerin behauptete, die Türe wurde kurz vorher geöffnet.
Das Oberlandesgericht entschied letztlich, dass sowohl die Taxifahrerin als auch der Fahrer des geparkten Autos Mitschuld am Unfall tragen. Beide Parteien müssten höchste Vorsicht walten lassen. Der Fahrer der ein- oder aussteigt und die Türe öffnet oder schließt sowie der vorbeifahrende Fahrer. Beide Parteien mussten in diesem Fall schließlich je 6.300 Euro berappen.