Urteil: Freiheitsstrafe für Subventionsbetrug
Laut Bundesamt für Güterverkehr (BAG) hat das Amtsgericht Düsseldorf einen Verantwortlichen eines Güterkraftverkehrsunternehmens wegen Subventionsbetruges zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Das Verfahren gegen einen weiteren Verantwortlichen sei gegen eine Zahlung von 30.000 Euro eingestellt worden. Zwischen 2009 und 2011 haben die Angeklagten demnach für ihr Unternehmen Fördergelder für die Aus- und Weiterbildung ihrer Mitarbeiter in Höhe von insgesamt 1,2 Millionen Euro beantragt. Um diese Gelder zu erhalten, so das BAG, hätten sie falsche Unterlagen eingereicht. Die Anzahl der angeblichen Teilnehmer waren demnach aus der Luft gegriffen. Keine der angegebenen Maßnahmen hätten stattgefunden. Um die Vorgänge weiter zu verschleiern hätten sie gar einen fiktiven Anbieter für Weiterbildungen gegründet, um Scheinrechnungen bei der Bewilligungsbehörde vorlegen zu können.
Neben der strafrechtlichen Sanktionen, so das BAG, habe der Betrug für das Unternehmen noch weitere Folgen. Zunächst würden die unrechtmäßigen Gelder samt Zinsen zurückgefordert. Weiter werde das Unternehmen für drei Folgejahre von allen Förderprogrammen des BAG ausgeschlossen.