Urteil: Mindestlohn ist Voraussetzung für Auftrag
Wer keinen Mindestlohn zahlt, darf von Ausschreibungen für öffentliche Aufträge ausgeschlossen werden. Das hat der europäische Gerichtshof mitgeteilt, der in einem Fall zwischen der Stadt Landau und der Regio Post vom Oberlandesgericht Koblenz konsultiert wurde. Im vorliegenden Fall hat die Stadt Landau im Juli 2013 das Unternehmen Regio Post im Verfahren zur Vergabe der Postdienstleistungen der Stadt ausgeschlossen. Regio Post wollte sich auch nach Aufforderung entgegen der Ausschreibung nicht dazu verpflichten, im Falle eines Zuschlags ihren Mitarbeitern einen Mindestlohn von 8,70 Euro die Stunde zu bezahlen. Zu diesem Zeitpunkt gab es noch keinen allgemein verbindlichen Tarifvertrag für Postdienstleistungen in Deutschland. Der Postunternehmer wollte den Ausschluss nicht hinnehmen, wohingegen der europäische Gerichtshof nun entschieden hat, dass der Ausschluss vom Vergabeverfahren in diesem Fall mit geltendem Europäischen Recht vereinbar ist. Öffentliche Auftraggeber könnten zusätzliche Bedingungen für die Ausführung des Auftrags vorschreiben, sofern diese transparent und nicht diskriminierend sind.